EINGESCHRÄNKTE MOBILITÄT

Vor dem Flug

Auf Flügen von SmartLynx Airlines ist es möglich, mit einem Rollstuhl zu reisen. Für einen Rollstuhl wird keine Übergepäckgebühr erhoben. Informationen über einen Passagier, der mit einem Rollstuhl reist, sind bereits bei Buchung der Reise erforderlich, damit wir den Bedarf an Unterstützung oder Hilfestellung in den verschiedenen Phasen der Reise richtig einschätzen können.

SmartLynx Airlines befördert zusätzlich alle Ausrüstungsgegenstände, die eine Person mit eingeschränkter Mobilität für ihr Wohlbefinden benötigt, vorausgesetzt, der Passagier informiert bei Buchung der Reise über diese Ausrüstungsgegenstände und wir können bestätigen, dass im Frachtraum des Flugzeugs Platz für diese vorhanden ist.

Alle Informationen über die notwendige Unterstützung oder Hilfestllungen während der Reise werden über das Reservierungssystem an das Personal der Fluggesellschaft und des Flughafens weitergeleitet.

Vor dem Flug

SmartLynx Airlines benötigt Angaben über den Bedarf an notwendiger Unterstützung oder Hilfestellung bis spätestens 48 Stunden vor dem Abflug, damit wir deren Verfügbarkeit sicherstellen können, wenn eine der folgenden Leistungen benötigen wird:

  • wenn der Passagier hörgeschädigt oder sehbehindert ist und Unterstützung benötigt
  • wenn der Passagier keine Treppen steigen kann
  • wenn der Passagier die Strecke zwischen dem Check-in-Bereich und dem Abflug-Gate, zwischen den Gates während des Transits oder vom Gate zur Ankunftshalle nicht zu Fuß zurücklegen kann
  • wenn der Fluggast einen Rollstuhl benutzen oder in seinem eigenen Rollstuhl zum Flugsteig transportiert werden möchte (nur manuell angetriebene Rollstühle)
  • wenn der Passagier seinen eigenen elektrischen/batteriebetriebenen Rollstuhl mitnehmen möchte
  • wenn der Passagier mit einem zertifizierten Helfertier, wie z. B. einem Blindenhund, reist
  • wenn der Passagier während des Fluges besondere Pflege und/oder medizinische Geräte benötigt

Am Flughafen

Beim Check-in ist es ratsam zu überprüfen, ob alle Angaben im Check-in-System korrekt sind. Fehlende Angaben können nachgetragen und falsche Informationen vor Reiseantritt korrigiert werden. Das Gepäck, einschließlich des Rollstuhls, sollte mit Gepäckanhängern versehen sein.

Mitarbeiter werden dem Passagier vom Check-in bis zum Flugzeug begleiten, wenn er diese Hilfe wünscht.

Als Grundregel gilt, dass der Passagier so lange wie möglich im Rollstuhl sitzen bleiben sollte, vorzugsweise bis zur Flugzeugtür, von wo aus er in das Flugzeug begleitet oder in einem Hebestuhl getragen wird. Der eigene Rollstuhl des Passagiers wird im Frachtraum verstaut.

Aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Lage von Aufzügen oder Treppen in den Flughafengebäuden muss der Rollstuhl vorab in die Gepäckhalle gebracht werden. In solchen Fällen wird der Passagier beim Check-in meistens in einen Flughafenrollstuhl gesetzt während der eigene Stuhl bereits verladen wird.

Fluggäste, die besondere Unterstützung benötigen, werden in der Regel vor den anderen Fluggästen an Bord des Flugzeugs gebracht, damit ein Mitarbeiter sich in aller Ruhe darum kümmern kann, welche Hilfestellungen der Fluggast während des Fluges benötigt, ohne dass die anderen Fluggäste die möglicherweise sehr persönlichen Bedürfnisse mitbekommen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig, spätestens zu der auf der Bordkarte angegebenen Einsteigezeit, am Gate einzufinden.

Während des Fluges

Alle Medikamente, die während der gesamten Reise benötigt werden, sollten im Handgepäck mitgeführt werden. Benötigt der Passagier Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten, beim Essen, beim Toilettengang, beim Aufstehen oder bei der Kommunikation in einer von der Norm abweichenden Art und Weise, muss er mit einer Begleitperson reisen, da die Fluggesellschaft in diesen Fällen keine Hilfe während des Fluges leisten kann. Eine Ausnahme ist die Hebehilfe am Flughafen. Es ist auch nicht möglich, dass die Crew die Medikamente der Passagiere während des Fluges verwahrt.

Wir sind immer bemüht, einen Sitzplatz nach den Wünschen des Fluggastes einzurichten. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität dürfen jedoch nicht an Notausgängen sitzen, noch die Bewegungsfreiheit der anderen Passagiere an ihren Plätzen behindern. Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität wird im Voraus ein Sitzplatz zugewiesen, der über eine hochklappbare Armlehne verfügt und sich nach Möglichkeit in der Nähe des Ganges befindet, um einen leichteren Transfer in und aus einem Rollstuhl oder Hebesessel zu ermöglichen. Wenn das Flugzeug voll besetzt ist, müssen Passagiere mit eingeschränkter Mobilität auf einem Fensterplatz sitzen, damit sie die anderen Passagiere nicht behindern.

Nach dem Flug

Vom Abflughafen geht eine Nachricht an den Zielflughafen, damit das dortige Bodenpersonal den Passagier abholen und ihm behilflich sein kann. Einem Passagier mit eingeschränkter Mobilität wird zuletzt aus dem Flugzeug begleitet, wenn mehr Platz zur Verfügung steht und die Hilfe mit mehr Umsicht und in Ruhe erfolgen kann. Mitarbeiter helfen dem Passagier in die Ankunftshalle und zu der Person, die ihn abholt, oder zu seinem nächsten Transportmittel (Anschlussflug, Taxi oder Bus).

Reisen in einer Gruppe

Wenn mehrere Passagiere, die einen Rollstuhl benutzen, mit demselben Flug abfliegen, ist die Vorabinformation noch wichtiger, damit genügend Zeit und Personal für die spezielle Hilfe bei den verschiedenen Etappen der Reise bereitgestellt werden kann und sichergestellt ist, dass im Frachtraum des Flugzeugs auf jeden Fall genügend Platz für alle Rollstühle vorhanden ist.

Im Hinblick auf die Sicherheit der Passagiere ist die Anzahl von Passagieren, die besondere Hilfe benötigen, für denselben Flug begrenzt. Sollte es notwendig sein, diese Anzahl von Passagieren zu überschreiten, muss die Gesamtzahl der Begleitpersonen, die genaue Art des Hilfebedarfs und die Frage, ob das Flugzeug alle Rollstühle aufnehmen kann, geklärt werden.

Online check-in support

customerservice@smartlynx.aero
Mazrudas, Marupe municipality, LV-2167, Latvia

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