BATTERIEN (LITHIUM ION & METALL): TRANSPORT-INFORMATIONEN
Art der gefährlichen Güter, die von Passagieren befördert werden dürfen |
Genehmigung der Fluggesellschaft ist erforderlich |
Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck |
Erlaubt im oder als Handgepäck |
---|---|---|---|
Gepäck mit eingebauten Lithium-Batterien: nicht herausnehmbare Batterien mit mehr als 0,3 g Lithium-Metall oder 2,7 Wh. |
VERBOTEN |
VERBOTEN |
VERBOTEN |
Gepäck mit eingebauten Lithium-Batterien:
|
NEIN |
JA |
JA |
Batterien, Ersatz-/Losbatterien, einschließlich Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien für tragbare elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Bei Lithium- Metall-Batterien darf der Lithium-Metall-Gehalt nicht mehr als 2 g und bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Wattstundenzahl 100 Wh nicht überschreiten. Gegenstände, die den primären Zweck als Stromquelle haben, z.B. Powerbanks, gelten als Ersatzbatterien. Diese Batterien müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern. Pro Person dürfen maximal 20 Ersatzbatterien mitgeführt werden.
|
NEIN* |
NEIN |
JA |
E-Zigaretten (einschließlich E-Zigarren, E-Pfeifen, andere persönliche Verdampfer), die Batterien enthalten, müssen einzeln geschützt sein, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern. |
NEIN |
NEIN |
JA |
Elektroschockwaffen (z. B. Teaser), die gefährliche Stoffe/Güter wie Sprengstoffe, komprimierte Gase, Lithiumbatterien usw. enthalten, sind im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck oder an der Person verboten. |
VERBOTEN |
VERBOTEN |
VERBOTEN |
Lithium-Batterien: Sicherheitsausrüstung, die Lithiumbatterien enthält. |
JA |
JA |
NEIN |
Lithium-Batterien: Tragbare elektronische Geräte (PED), die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten, einschließlich medizinischer Geräte wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC) und Unterhaltungselektronik wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, wenn sie von Passagieren oder der Besatzung zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Bei Lithium-Metall-Batterien darf der Lithium-Metall- Gehalt 2 g nicht überschreiten und bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Wattstundenzahl 100 Wh nicht überschreiten. Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein. Pro Person sind maximal 15 PED erlaubt. Bei Gepäckstücken, die mit einer Lithium-Batterie ausgestattet sind, ausgenommen Lithium-Knopfzellen, muss die Batterie herausnehmbar sein. Wenn sie als aufgegebenes Gepäck angeboten wird, muss die Batterie entfernt und in der Kabine mitgeführt werden. *Der Betreiber kann die Beförderung von mehr als 15 PED genehmigen. |
NEIN* |
JA |
JA |
Lithium-Batterie-betriebene elektronische Geräte. Lithium-Ionen-Batterien für tragbare (einschließlich medizinischer) elektronischer Geräte, mit einer Wh-Leistung von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh. Ausschließlich für tragbare medizinische elektronische Geräte, Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithium-Metall- Gehalt von mehr als 2 g, aber nicht mehr als 8 g. Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein. |
JA |
JA |
JA |
Lithium-Batterien, Ersatz-/Losbatterien mit einer Wattstundenleistung von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh für Geräte der Unterhaltungs- elektronik und PMED oder mit einem Lithium-Metall-Gehalt von mehr als 2 g, aber nicht mehr als 8 g nur für PMED. Maximal zwei Ersatzbatterien dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Batterien müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern. |
JA |
NEIN |
JA |
Mobilitätshilfen: Batteriebetriebene Rollstühle oder andere ähnliche Mobilitäts- hilfen mit auslaufsicheren Batterien oder mit Lithium-Batterien. |
JA |
JA |
NEIN |
Permeationsgeräte. |
NEIN |
JA |
NEIN |
Tragbare elektronische Geräte mit auslaufsicheren Batterien, die Batterien müssen 12 V oder weniger und 100 Wh oder weniger haben. Es dürfenmax mal 2 Ersatzbatterien mitgeführt werden.
|
NEIN |
JA |
JA |
Radioisotopische Herzschrittmacher oder andere Geräte, einschließlich solcher, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, die einer Person implantiert oder extern angebracht sind. |
NEIN |
AN DER PERSON |
AN DER PERSON |
Sicherheits-Attaché-Koffer, Geldkassetten, Geldtaschen usw., die gefährliche Güter, wie Lithiumbatterien und/oder pyrotechnisches Material, enthalten. |
VERBOTEN |
VERBOTEN |
VERBOTEN |
Online check-in support
customerservice@smartlynx.aeroMazrudas, Marupe municipality, LV-2167, Latvia