BATTERIEN (LITHIUM ION & METALL): TRANSPORT-INFORMATIONEN

Art der gefährlichen Güter, die von Passagieren befördert werden dürfen

Genehmigung der Fluggesellschaft ist erforderlich 

Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck

Erlaubt im oder als Handgepäck

Gepäck mit eingebauten Lithium-Batterien:

nicht herausnehmbare Batterien mit mehr als 0,3 g Lithium-Metall oder 2,7 Wh.

VERBOTEN

VERBOTEN

VERBOTEN

 Gepäck mit eingebauten Lithium-Batterien:

  • nicht herausnehmbare Batterien. Die Batterien dürfen nicht mehr als 0,3 g Lithium-Metall oder bei Lithium-Ionen nicht mehr als 2,7 Wh enthalten.
  • herausnehmbare Batterien. Die Batterien müssen entfernt werden, wenn das Gepäck aufgegeben werden soll. Entfernte Batterien müssen inder Kabine mitgeführt werden.

NEIN

JA

JA

Batterien, Ersatz-/Losbatterien, einschließlich Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien für tragbare elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Bei Lithium- Metall-Batterien darf der Lithium-Metall-Gehalt nicht mehr als 2 g und bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Wattstundenzahl 100 Wh nicht überschreiten. Gegenstände, die den primären Zweck als Stromquelle haben, z.B. Powerbanks, gelten als Ersatzbatterien. Diese Batterien müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern. Pro Person dürfen maximal 20 Ersatzbatterien mitgeführt werden.
*Der Betreiber kann die Mitnahme von mehr als 20 Batterien genehmigen.

NEIN*

NEIN

JA

E-Zigaretten (einschließlich E-Zigarren, E-Pfeifen, andere persönliche Verdampfer), die Batterien enthalten, müssen einzeln geschützt sein, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.

NEIN

NEIN

JA

Elektroschockwaffen (z. B. Teaser), die gefährliche Stoffe/Güter wie Sprengstoffe, komprimierte Gase, Lithiumbatterien usw. enthalten, sind im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck oder an der Person verboten.

VERBOTEN

VERBOTEN

VERBOTEN

Lithium-Batterien: Sicherheitsausrüstung, die Lithiumbatterien enthält.

JA

JA

NEIN

Lithium-Batterien: Tragbare elektronische Geräte (PED), die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten, einschließlich medizinischer Geräte wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC) und Unterhaltungselektronik wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, wenn sie von Passagieren oder der Besatzung zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Bei Lithium-Metall-Batterien darf der Lithium-Metall- Gehalt 2 g nicht überschreiten und bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Wattstundenzahl 100 Wh nicht überschreiten. Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein. Pro Person sind maximal 15 PED erlaubt. Bei Gepäckstücken, die mit einer Lithium-Batterie ausgestattet sind, ausgenommen Lithium-Knopfzellen, muss die Batterie herausnehmbar sein. Wenn sie als aufgegebenes Gepäck angeboten wird, muss die Batterie entfernt und in der Kabine mitgeführt werden.

*Der Betreiber kann die Beförderung von mehr als 15 PED genehmigen.

NEIN*

JA

JA

Lithium-Batterie-betriebene elektronische Geräte. Lithium-Ionen-Batterien für tragbare (einschließlich medizinischer) elektronischer Geräte, mit einer Wh-Leistung von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh. Ausschließlich für tragbare medizinische elektronische Geräte, Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithium-Metall- Gehalt von mehr als 2 g, aber nicht mehr als 8 g. Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein.

JA

JA

JA

Lithium-Batterien, Ersatz-/Losbatterien mit einer Wattstundenleistung von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh für Geräte der Unterhaltungs- elektronik und PMED oder mit einem Lithium-Metall-Gehalt von mehr als 2 g, aber nicht mehr als 8 g nur für PMED. Maximal zwei Ersatzbatterien dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Batterien müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern.

JA

NEIN

JA

Mobilitätshilfen: Batteriebetriebene Rollstühle oder andere ähnliche Mobilitäts- hilfen mit auslaufsicheren Batterien oder mit Lithium-Batterien.

JA

JA

NEIN

Permeationsgeräte.

NEIN

JA

NEIN

Tragbare elektronische Geräte mit auslaufsicheren Batterien, die Batterien müssen 12 V oder weniger und 100 Wh oder weniger haben. Es dürfenmax mal 2 Ersatzbatterien mitgeführt werden.

NEIN

JA

JA

Radioisotopische Herzschrittmacher oder andere Geräte, einschließlich solcher, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, die einer Person implantiert oder extern angebracht sind.

NEIN

AN DER PERSON

AN DER PERSON

Sicherheits-Attaché-Koffer, Geldkassetten, Geldtaschen usw., die gefährliche Güter, wie Lithiumbatterien und/oder pyrotechnisches Material, enthalten.

VERBOTEN

VERBOTEN

VERBOTEN

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