FLÜSSIGKEITEN
Flüssigkeiten
Die EU-Verordnung zur Beförderung von Flüssigkeiten in der Flugzeugkabine ist seit dem 6. November 2006 in Kraft. Die Verordnung wird in allen EU-Ländern sowie in Norwegen, Island und der Schweiz angewendet, die ebenfalls die EU-Sicherheitsverordnung umsetzen.
Die Verordnung schränkt die Menge der Flüssigkeiten ein, die als Handgepäck in die Kabine mitgenommen werden dürfen. Alle Flüssigkeiten, die ein Passagier mit an Bord nehmen möchte, müssen bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.
Die Verordnung soll die Bedrohung durch Flüssigsprengstoffe, die für terroristische Zwecke verwendet werden, verhindern. Das Ziel ist der Schutz aller Flugreisenden.
Im Rahmen der geltenden Vorschriften sind Flüssigkeiten definiert als:
- flüssige und zähflüssige Stoffe
- Gele, Pasten und Lotionen, wie z. B. Zahnpasta
- Haargel
- Getränke
- Suppen
- Sirup
- Gel-Lippenstift
- Parfüm
- Kontaktlinsenflüssigkeit
- Rasierschaum und Aerosole
Zu Flüssigkeiten gehören nicht:
- fester Lippenstift
- Lippencreme
- Medikamenten in Tablettenform und als Pulver
In der Kabine
Sie können Flüssigkeiten mit in die Kabine nehmen, aber es gibt folgende Einschränkungen. Bereiten Sie sich darauf vor, alle Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle vorzulegen. Packen Sie die Flüssigkeiten sowie das entsprechende Rezept und die ärztliche Anordnung in eine separate Tasche, um die Sicherheitskontrolle zu erleichtern.
Ein Passagier darf Flüssigkeiten als Handgepäck mit in die Kabine nehmen, wenn
- die Flüssigkeiten in Behältern von nicht mehr als 100 ml verpackt sind
- die 100 ml-Behälter sich in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter befinden
Wichtig! Der Beutel muss wiederverwendbar und durchsichtig sein
Erlaubt in der Kabine (ohne Volumenbeschränkung):
- Babynahrung und Getränke, die während des Fluges benötigt werden
- verschriebene Medikamente, die während des Fluges benötigt werden
- andere vom Arzt verordnete Flüssigkeiten, die während des Fluges benötigt werden
- Getränke, die von Personen mit diätetischen Einschränkungen benötigt werden
Wichtig! Die Echtheit von Medikamenten, Flüssigkeiten und Babynahrung und -getränken muss auf Verlangen bei der Sicherheitskontrolle bestätigt werden.
Aufzugebendes Reisegepäck
Flüssigkeiten können im Frachtraum nicht gefrieren und sind geeignet, im aufgegebenen Gepäck verpackt zu werden. Zusätzliche Flüssigkeiten, die in der Kabine nicht erlaubt sind, können somit im Frachtraum transportiert werden.
Was in das aufzugebene Reisegepäck zu packen ist:
- Sonnencremes
- Hautlotionen
- Haargels
- Shampoos
- Haarspülungen
- Desinfektionsmittel
- Haarsprays
- Parfüms
Achtung! Die Menge an brennbaren Flüssigkeiten ist auch im aufgegebenen Reisegepäck begrenzt. Aerosole (Haarspray, Styling-Creme) und andere leicht entflammbare Substanzen wie Desinfektionsmittel und Nagellackentferner sind auf 500 ml pro Behälter und 2 Liter insgesamt pro Passagier beschränkt.
Flüssige Duty-Free-Einkäufe
Am Reisetag gekaufte flüssige Duty-Free-Produkte dürfen mit in die Kabine genommen werden, solange die ungeöffneten Artikel und eine Quittung bei der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Die Regelung gilt in den EU-Ländern, Norwegen und der Schweiz.
Reisen innerhalb der EU
Auf einigen Flughäfen befinden sich Duty-Free-Shops auf der Luftseite (nur für Passagiere mit Ticket), aber vor der Sicherheitskontrolle. Wenn Sie in diesen Läden flüssige Produkte kaufen, muss die Flüssigkeiten in einen versiegelten Plastikbeutel verpacken werden.
Bereiten Sie sich darauf vor, die Flüssigkeiten in dem versiegelten Beutel und eine Quittung bei der Sicherheitskontrolle vorzulegen. In einigen Geschäften können die Passagiere die gekauften Artikel erst nach der Sicherheitskontrolle abholen.
Reisen aus Drittländern in die EU
Wenn der Passagier keinen Weiterflug innerhalb der EU hat, können flüssige Duty-Free-Einkäufe im Herkunftsland und an Bord des Flugzeugs frei getätigt werden. Wenn die Reise innerhalb der EU weitergeht, wird beim Umsteigen eine Sicherheitskontrolle durchgeführt und der Passagier darf wieder nur 100-ml-Behälter mit Flüssigkeiten in einem 1-Liter-Plastikbeutel mitführen, so dass der Passagier diese Gegenstände in das aufgegebene Gepäck packen muss.
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